Zielgruppe unserer stationären Jugendhilfe

Zielgruppe der stationären Jugendhilfe im Überblick

Schulischer Unterstützungsbedarf

Pädagogischer und therapeutischer Unterstützungsbedarf

Mögliche Problemlagen und Unterstützungsbedarfe

  • depressiven und anderen affektiven Störungen,
  • Angststörungen und ausgeprägtem Vermeidungsverhalten,
  • Zwangsstörungen und zwanghafte Symptomatik,
  • traumabezogenen und belastungsbedingten psychischen Beschwerden,
  • Anpassungsstörungen,
  • bindungsbezogenen Schwierigkeiten, insbesondere mit Rückzug, Misstrauen, Nähe-Distanz-Problemen oder unsicherem Beziehungsverhalten,
  • Aufmerksamkeits- und Impulssteuerungsproblemen, z. B. bei ADHS,
  • Autismus-Spektrum-Störungen mit entsprechendem Unterstützungsbedarf,
  • dissoziativer Symptomatik,
  • umschriebenen Entwicklungs- und Lernbeeinträchtigungen bei ausreichender kognitiver und alltagspraktischer Selbstständigkeit,
  • Schwierigkeiten in der Emotionsregulation,
  • somatoformen bzw. funktionellen Beschwerden,
  • Teilleistungsstörungen,
  • emotionalen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten,
  • psychischen und sozialen Belastungen im Zusammenhang mit Geschlechtsidentität oder Geschlechtsinkongruenz,
  • Schulabsentismus, Schulvermeidung oder Schulangst sowie
  • komplexen oder kombinierten pädagogischen, therapeutischen und schulischen Unterstützungsbedarfen.

Individuelle Perspektiven

Kontraindikationen – wann eine Aufnahme nicht möglich ist

  • bei klinisch manifesten und deutlich ausgeprägten Persönlichkeitsstörungen, insbesondere emotional instabilen Persönlichkeitsstörungen, sofern der daraus resultierende Behandlungs- und Betreuungsbedarf den Rahmen unseres Settings übersteigt;
  • bei denen ausgeprägte und stark einschränkende körperliche Behinderungen vorliegen, beispielsweise Querschnittslähmung oder Blindheit;
  • die akut selbst- und/oder fremdgefährdendes Verhalten zeigen, beispielsweise starke Autoaggression, Suizidalität oder akute Gewaltbereitschaft;
  • bei denen eine Diabeteserkrankung eine medikamentöse Versorgung auch während der Nacht erforderlich macht;
  • bei denen eine ausgeprägte Alkohol- und/oder Drogenproblematik beziehungsweise ein entsprechendes Suchtverhalten besteht;
  • die aufgrund ihrer individuellen Problematik eine Betreuung während der Nacht benötigen, beispielsweise aufgrund von Flashbacks;
  • die eine stark ausgeprägte Gewaltbereitschaft zeigen und in diesem Zusammenhang bereits straffällig geworden sind;
  • bei denen eine gerichtlich veranlasste Unterbringung im Rahmen spezifischer Programme zur Strafvermeidung vorgesehen ist, beispielsweise „Therapie statt Strafe“;
  • die dauerhaft eine intensive Einzelbetreuung mit einem höheren Personalschlüssel benötigen;
  • bei denen die regelmäßigen Heimfahrten und Beurlaubungen gemäß dem einrichtungsinternen Heimfahrtkalender zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht gewährleistet werden können beziehungsweise hierfür keine positive Prognose besteht;
  • bei denen seitens des jungen Menschen oder der Angehörigen keine Bereitschaft besteht, erforderliche medizinische und gesundheitliche Anordnungen umzusetzen;
  • die sexuell übergriffiges Verhalten zeigen oder
  • die mit den Rahmenbedingungen einer offenen stationären Jugendhilfe überfordert sind.

Individuelle Prüfung der Zielgruppe und Aufnahme

Kontakt

Rechtliche Grundlage

Ziel unserer Arbeit ist es, gemeinsam mit den jungen Menschen eine tragfähige persönliche, familiäre und schulische Perspektive zu entwickeln. Je nach individuellem Hilfeverlauf kann dabei die Rückkehr in das familiäre Umfeld oder die Vorbereitung auf eine zunehmend eigenständige Lebensführung im Mittelpunkt stehen.