Das Aufnahmeverfahren stationäre Jugendhilfe dient dazu, gemeinsam zu prüfen, ob die Weiße Villa Harz mit ihrem pädagogischen, therapeutischen und schulischen Angebot dem individuellen Hilfebedarf des jungen Menschen entspricht.
Dabei geht es nicht nur um einen freien Platz. Entscheidend ist, ob die Bedürfnisse und Entwicklungsziele des jungen Menschen zu den fachlichen und konzeptionellen Rahmenbedingungen unserer Einrichtung passen. Die Aufnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt und den am Hilfeprozess beteiligten Personen.
Aufnahmeverfahren stationäre Jugendhilfe – der Ablauf
Von der ersten Anfrage bis zur Aufnahme werden die notwendigen Informationen schrittweise zusammengeführt. Junge Menschen und ihre Familien sollen dabei die Möglichkeit erhalten, unsere Einrichtung und die Rahmenbedingungen der Hilfe kennenzulernen.
Gleichzeitig benötigen wir ausreichende Informationen, um einschätzen zu können, ob unser Angebot für den jeweiligen Hilfebedarf geeignet ist.
1. Platzanfrage und Erstkontakt
Am Anfang steht die Anfrage nach einer möglichen Aufnahme. Eine erste Anfrage kann durch das zuständige Jugendamt oder eine fallzuständige Fachkraft erfolgen. Auch Eltern, Personensorgeberechtigte und junge Menschen können sich für eine erste Orientierung an uns wenden. Für die weitere Prüfung und Durchführung einer stationären Jugendhilfe erfolgt die Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt.
Im ersten Kontakt werden grundlegende Informationen zur aktuellen Situation, zum Hilfebedarf und zur gewünschten Perspektive des jungen Menschen ausgetauscht. Dabei kann zunächst geklärt werden, ob eine Aufnahme in der Weißen Villa Harz grundsätzlich in Betracht kommt und welche weiteren Informationen für die Prüfung benötigt werden.
2. Prüfung des Hilfebedarfs
Vor einer möglichen Aufnahme prüfen wir die vorliegenden Informationen zum individuellen Hilfebedarf und zur bisherigen Entwicklung des jungen Menschen.
Dabei betrachten wir unter anderem den pädagogischen und therapeutischen Unterstützungsbedarf, die schulische Situation, bisherige Hilfen sowie wichtige Rahmenbedingungen für das Zusammenleben und die weitere Entwicklung.
Eine Diagnose allein entscheidet dabei weder für noch gegen eine Aufnahme. Entscheidend ist, ob der individuelle Hilfebedarf innerhalb unseres pädagogisch-therapeutischen und schulischen Angebotes angemessen begleitet werden kann.
Auch die konzeptionellen Aufnahmevoraussetzungen und bestehenden Kontraindikationen werden in dieser Phase berücksichtigt.
3. Kennenlernen der Weißen Villa Harz
Wenn nach der ersten Prüfung eine Aufnahme grundsätzlich möglich erscheint, folgt ein persönliches Kennenlernen. Dabei können der junge Mensch, die Personensorgeberechtigten und die beteiligten Fachkräfte einen Eindruck von unserer Einrichtung und den Rahmenbedingungen der Betreuung erhalten.
Wir informieren über das pädagogisch-therapeutische Konzept, die schulischen Möglichkeiten, den Alltag in den Wohngruppen sowie wichtige Regeln und Abläufe.
Auch die regelmäßig vorgesehenen Heimfahrten und Beurlaubungen im Rahmen unseres Internatsbetriebes werden besprochen. So können alle Beteiligten prüfen, ob die Rahmenbedingungen der Weißen Villa Harz zur individuellen Situation und zur geplanten Hilfe passen.
4. Gemeinsame Entscheidung und Kostenzusage
Nach dem Kennenlernen und der Prüfung der vorliegenden Informationen wird geklärt, ob eine Aufnahme fachlich und organisatorisch möglich ist.
Der junge Mensch und seine Personensorgeberechtigten sollen die Möglichkeit haben, die erhaltenen Informationen zu berücksichtigen und offene Fragen zu klären. Gleichzeitig erfolgt die weitere Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt.
Voraussetzung für die Aufnahme ist die entsprechende Klärung beziehungsweise Kostenzusage des zuständigen Kostenträgers.
5. Vorbereitung und Aufnahme
Steht die Aufnahme fest, werden der Aufnahmetermin und die weiteren organisatorischen Schritte abgestimmt. Die erforderlichen Unterlagen und Informationen werden im Vorfeld beziehungsweise zur Aufnahme zusammengestellt.
Mit dem Einzug beginnt für den jungen Menschen die erste Phase unseres Phasenmodells: Aufnahme und Integration. Im Mittelpunkt stehen zunächst das Ankommen, der Aufbau tragfähiger Beziehungen und die weitere individuelle Einschätzung des pädagogischen, therapeutischen und schulischen Unterstützungsbedarfs.
Der Übergang in die Wohngruppe wird entsprechend der persönlichen Situation des jungen Menschen begleitet.
Voraussetzungen für eine Aufnahme
Das Aufnahmeverfahren stationäre Jugendhilfe beinhaltet immer auch die Prüfung, ob die konzeptionellen Rahmenbedingungen der Weißen Villa Harz zum individuellen Hilfebedarf passen.
Aufnahmen sind grundsätzlich im Alter von 12 bis 18 Jahren möglich. Entsprechend dem individuellen Hilfebedarf und der Hilfeplanung kann die Betreuung über das 18. Lebensjahr hinaus fortgeführt werden.
Zu unseren konzeptionellen Rahmenbedingungen gehört außerdem der Internatscharakter der Einrichtung. Regelmäßige Heimfahrten und Beurlaubungen gemäß dem einrichtungsinternen Heimfahrtkalender müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme gewährleistet sein beziehungsweise hierfür muss eine positive Prognose bestehen.
Weitere Informationen zu geeigneten Hilfebedarfen, Aufnahmevoraussetzungen und Kontraindikationen finden Sie auf unserer Seite zur Zielgruppe der stationären Jugendhilfe.




