Zielgruppe unserer stationären Jugendhilfe

Zielgruppe der stationären Jugendhilfe im Überblick

Schulischer Unterstützungsbedarf

Pädagogischer und therapeutischer Unterstützungsbedarf

Mögliche Problemlagen und Unterstützungsbedarfe

  • affektive Störungen,
  • Angststörungen,
  • Aufmerksamkeitsdefizitstörungen,
  • dissoziative Störungen,
  • Entwicklungsstörungen,
  • somatoforme Störungen,
  • Teilleistungsstörungen sowie
  • Verhaltensauffälligkeiten.

Individuelle Perspektiven

Kontraindikationen – wann eine Aufnahme nicht möglich ist

  • bei denen eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert wurde oder als Verdachtsdiagnose besteht, insbesondere eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung;
  • bei denen ausgeprägte und stark einschränkende körperliche Behinderungen vorliegen, beispielsweise Querschnittslähmung oder Blindheit;
  • die akut selbst- und/oder fremdgefährdendes Verhalten zeigen, beispielsweise starke Autoaggression, Suizidalität oder akute Gewaltbereitschaft;
  • bei denen eine Diabeteserkrankung eine medikamentöse Versorgung auch während der Nacht erforderlich macht;
  • bei denen eine ausgeprägte Alkohol- und/oder Drogenproblematik beziehungsweise ein entsprechendes Suchtverhalten besteht;
  • die aufgrund ihrer individuellen Problematik eine Betreuung während der Nacht benötigen, beispielsweise aufgrund von Flashbacks;
  • die eine stark ausgeprägte Gewaltbereitschaft zeigen und in diesem Zusammenhang bereits straffällig geworden sind;
  • bei denen eine gerichtlich veranlasste Unterbringung im Rahmen spezifischer Programme zur Strafvermeidung vorgesehen ist, beispielsweise „Therapie statt Strafe“;
  • die dauerhaft eine intensive Einzelbetreuung mit einem höheren Personalschlüssel benötigen;
  • bei denen die regelmäßigen Heimfahrten und Beurlaubungen gemäß dem einrichtungsinternen Heimfahrtkalender zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht gewährleistet werden können beziehungsweise hierfür keine positive Prognose besteht;
  • bei denen seitens des jungen Menschen oder der Angehörigen keine Bereitschaft zur Mitwirkung im Hilfeprozess besteht;
  • bei denen seitens des jungen Menschen oder der Angehörigen keine Bereitschaft besteht, erforderliche medizinische und gesundheitliche Anordnungen umzusetzen;
  • die sexuell übergriffiges Verhalten zeigen oder
  • die mit den Rahmenbedingungen einer offenen stationären Jugendhilfe überfordert sind.

Individuelle Prüfung einer Aufnahme

Kontakt
kontaktieren Sie uns einfach bei Fragen.

Ob ein junger Mensch zur Zielgruppe der stationären Jugendhilfe der Weißen Villa Harz gehört und unser Angebot dem konkreten Hilfebedarf entspricht, prüfen wir im Rahmen einer Aufnahmeanfrage individuell.

Nicht jede Problemlage lässt sich allein anhand einer Diagnose oder einzelner Merkmale beurteilen. Bei nicht eindeutig zuzuordnenden Unterstützungsbedarfen betrachten wir deshalb die individuelle Situation und prüfen, ob die Rahmenbedingungen sowie das pädagogisch-therapeutische Angebot der Weißen Villa Harz dem Hilfebedarf entsprechen.

Ziel unserer Arbeit ist die mittelfristige Rückkehr der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihre Familien.