Die Zielgruppe der stationären Jugendhilfe der Weißen Villa Harz umfasst Jugendliche und junge Menschen mit einem pädagogischen, therapeutischen und schulischen Unterstützungsbedarf. Aufnahmen sind grundsätzlich im Alter von 12 bis 18 Jahren möglich. Entsprechend dem individuellen Hilfebedarf und der Hilfeplanung kann die Betreuung über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum 27. Lebensjahr fortgeführt werden.
Die Weiße Villa Harz nimmt junge Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet auf. Die Aufnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt und unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation sowie des konkreten Hilfebedarfs.
Unser Angebot richtet sich insbesondere an junge Menschen, bei denen pädagogische Begleitung, therapeutische Unterstützung und schulische Förderung miteinander verbunden werden sollen.
Zielgruppe der stationären Jugendhilfe im Überblick
Junge Menschen, die bei uns aufgenommen werden, bringen unterschiedliche Erfahrungen, Belastungen und Unterstützungsbedarfe mit. Entscheidend ist deshalb nicht allein eine Diagnose oder einzelne Problemlage, sondern die Frage, ob unser pädagogisch-therapeutisches Angebot und die schulischen Möglichkeiten dem individuellen Hilfebedarf entsprechen.
Dabei betrachten wir persönliche Entwicklung, psychische Stabilität, soziale Beziehungen, schulische Situation und die Gestaltung des Alltags im Zusammenhang.
Schulischer Unterstützungsbedarf
Ein besonderer Schwerpunkt unseres Angebotes liegt auf jungen Menschen, deren schulische Entwicklung durch persönliche Belastungen, psychische Schwierigkeiten, längere Fehlzeiten oder andere Herausforderungen beeinträchtigt ist.
Zum schulischen Unterstützungsbedarf kann beispielsweise Schulabsentismus gehören, etwa in Form von Schulangst, Schulvermeidung oder länger andauernder Schulverweigerung. Auch erhebliche Fehlzeiten, Lern- und Leistungsprobleme oder Schwierigkeiten bei der Rückkehr in einen regelmäßigen Schulbesuch können einen besonderen Unterstützungsbedarf begründen.
Auch nach längeren kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlungen kann die Entwicklung einer tragfähigen schulischen Perspektive eine wichtige Aufgabe im Hilfeprozess sein.
Durch das Zusammenspiel von Pädagogik, Therapie und Schule können schulische Schwierigkeiten gemeinsam mit den dahinterliegenden persönlichen und sozialen Belastungen betrachtet werden.
Bei entsprechendem Bedarf steht mit der Reintegrativen Einrichtungsbeschulung „9xKlug“ ein geschützter schulischer Rahmen zur Verfügung. Dort können junge Menschen schrittweise wieder an schulisches Lernen herangeführt und bei der Entwicklung einer tragfähigen schulischen Perspektive unterstützt werden. Ziel ist es, entsprechend der individuellen Situation die Voraussetzungen für eine Reintegration in geeignete schulische Strukturen zu entwickeln.
Pädagogischer und therapeutischer Unterstützungsbedarf
Junge Menschen, die bei uns aufgenommen werden, können unterschiedliche pädagogische und therapeutische Unterstützungsbedarfe mitbringen. Teilweise bestehen bereits Erfahrungen mit ambulanten therapeutischen Hilfen oder stationären Aufenthalten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Entscheidend für eine mögliche Aufnahme ist nicht allein eine Diagnose oder bisherige Behandlung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der individuelle Hilfebedarf des jungen Menschen mit dem pädagogisch-therapeutischen Angebot und den Rahmenbedingungen unserer Einrichtung angemessen begleitet werden kann.
Die Entscheidung über eine mögliche Aufnahme erfolgt deshalb immer auf Grundlage der individuellen Situation und nach Prüfung der vorliegenden Informationen.
Mögliche Problemlagen und Unterstützungsbedarfe
Unser Angebot kann unter anderem für junge Menschen mit folgenden diagnostizierten oder beschriebenen Problemlagen und Unterstützungsbedarfen geeignet sein:
- depressiven und anderen affektiven Störungen,
- Angststörungen und ausgeprägtem Vermeidungsverhalten,
- Zwangsstörungen und zwanghafte Symptomatik,
- traumabezogenen und belastungsbedingten psychischen Beschwerden,
- Anpassungsstörungen,
- bindungsbezogenen Schwierigkeiten, insbesondere mit Rückzug, Misstrauen, Nähe-Distanz-Problemen oder unsicherem Beziehungsverhalten,
- Aufmerksamkeits- und Impulssteuerungsproblemen, z. B. bei ADHS,
- Autismus-Spektrum-Störungen mit entsprechendem Unterstützungsbedarf,
- dissoziativer Symptomatik,
- umschriebenen Entwicklungs- und Lernbeeinträchtigungen bei ausreichender kognitiver und alltagspraktischer Selbstständigkeit,
- Schwierigkeiten in der Emotionsregulation,
- somatoformen bzw. funktionellen Beschwerden,
- Teilleistungsstörungen,
- emotionalen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten,
- psychischen und sozialen Belastungen im Zusammenhang mit Geschlechtsidentität oder Geschlechtsinkongruenz,
- Schulabsentismus, Schulvermeidung oder Schulangst sowie
- komplexen oder kombinierten pädagogischen, therapeutischen und schulischen Unterstützungsbedarfen.
Diese Aufzählung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung. Eine Diagnose allein entscheidet weder über die Aufnahme noch über die Ausgestaltung der Hilfe. Entscheidend ist, ob der konkrete Hilfebedarf im pädagogischen, therapeutischen und schulischen Rahmen unserer Einrichtung angemessen begleitet werden kann.
Individuelle Perspektiven
Die weitere Perspektive innerhalb unserer Zielgruppe der stationären Jugendhilfe richtet sich nach der persönlichen Entwicklung, dem individuellen Hilfebedarf und den im Hilfeplan vereinbarten Zielen. Je nach Hilfeverlauf kann eine Rückführung in das familiäre Umfeld oder die schrittweise Vorbereitung auf eine zunehmend eigenständige Lebensführung im Mittelpunkt stehen.
Unser Phasenmodell schafft dafür einen strukturierten Rahmen – von Aufnahme und Integration über Stabilisierung und Festigung bis hin zu Verselbstständigung und Ablösung.
Kontraindikationen – wann eine Aufnahme nicht möglich ist
Unser stationäres Angebot verfügt über einen klar definierten pädagogischen und therapeutischen Rahmen. Bestimmte Hilfebedarfe können innerhalb dieses Rahmens nicht angemessen begleitet werden.
Eine Aufnahme ist insbesondere nicht möglich, wenn eine akute Erkrankung oder Problemlage zunächst einer medizinischen beziehungsweise psychiatrischen Abklärung oder einer stationären Behandlung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie bedarf.
Darüber hinaus bestehen folgende Kontraindikationen für eine Aufnahme:
Eine Aufnahme ist nicht möglich bei jungen Menschen,
- bei klinisch manifesten und deutlich ausgeprägten Persönlichkeitsstörungen, insbesondere emotional instabilen Persönlichkeitsstörungen, sofern der daraus resultierende Behandlungs- und Betreuungsbedarf den Rahmen unseres Settings übersteigt;
- bei denen ausgeprägte und stark einschränkende körperliche Behinderungen vorliegen, beispielsweise Querschnittslähmung oder Blindheit;
- die akut selbst- und/oder fremdgefährdendes Verhalten zeigen, beispielsweise starke Autoaggression, Suizidalität oder akute Gewaltbereitschaft;
- bei denen eine Diabeteserkrankung eine medikamentöse Versorgung auch während der Nacht erforderlich macht;
- bei denen eine ausgeprägte Alkohol- und/oder Drogenproblematik beziehungsweise ein entsprechendes Suchtverhalten besteht;
- die aufgrund ihrer individuellen Problematik eine Betreuung während der Nacht benötigen, beispielsweise aufgrund von Flashbacks;
- die eine stark ausgeprägte Gewaltbereitschaft zeigen und in diesem Zusammenhang bereits straffällig geworden sind;
- bei denen eine gerichtlich veranlasste Unterbringung im Rahmen spezifischer Programme zur Strafvermeidung vorgesehen ist, beispielsweise „Therapie statt Strafe“;
- die dauerhaft eine intensive Einzelbetreuung mit einem höheren Personalschlüssel benötigen;
- bei denen die regelmäßigen Heimfahrten und Beurlaubungen gemäß dem einrichtungsinternen Heimfahrtkalender zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht gewährleistet werden können beziehungsweise hierfür keine positive Prognose besteht;
- bei denen seitens des jungen Menschen oder der Angehörigen keine Bereitschaft besteht, erforderliche medizinische und gesundheitliche Anordnungen umzusetzen;
- die sexuell übergriffiges Verhalten zeigen oder
- die mit den Rahmenbedingungen einer offenen stationären Jugendhilfe überfordert sind.
Individuelle Prüfung der Zielgruppe und Aufnahme

Ob ein junger Mensch zur Zielgruppe der stationären Jugendhilfe der Weißen Villa Harz gehört und unser Angebot dem konkreten Hilfebedarf entspricht, prüfen wir im Rahmen einer Aufnahmeanfrage individuell.
Nicht jede Problemlage lässt sich allein anhand einer Diagnose oder einzelner Merkmale beurteilen. Bei nicht eindeutig zuzuordnenden Unterstützungsbedarfen betrachten wir deshalb die individuelle Situation und prüfen, ob die Rahmenbedingungen sowie das pädagogisch-therapeutische Angebot der Weißen Villa Harz dem Hilfebedarf entsprechen.
Jugendämter und fallzuständige Fachkräfte können uns hierzu im Rahmen einer Platzanfrage die für eine erste Einschätzung erforderlichen Informationen übermitteln.



Rechtliche Grundlage
Weitere Informationen zur Heimerziehung und sonstigen betreuten Wohnformen nach § 34 SGB VIII finden Sie im offiziellen Gesetzestext des Bundes.
Ziel unserer Arbeit ist es, gemeinsam mit den jungen Menschen eine tragfähige persönliche, familiäre und schulische Perspektive zu entwickeln. Je nach individuellem Hilfeverlauf kann dabei die Rückkehr in das familiäre Umfeld oder die Vorbereitung auf eine zunehmend eigenständige Lebensführung im Mittelpunkt stehen.

