Unsere stationäre Jugendhilfe nach KJPP richtet sich an Jugendliche von 12 bis 18 Jahren, die nach einer kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung weiterhin einen strukturierten pädagogischen, therapeutischen und schulischen Unterstützungsrahmen benötigen.
§§ 34 / 35a SGB VIII · bundesweite Aufnahme · Standort Wernigerode
Für KJPP · Sozialdienst · Entlassmanagement · Jugendämter
Auf einen Blick
12–18 Jahre
Aufnahmealter
§§ 34 / 35a SGB VIII
Stationäre Jugendhilfe
Bundesweite Aufnahme
Anfragen aus ganz Deutschland
Pädagogik + Therapie + Schule
integriertes Gesamtkonzept
9xKlug
schulische Reintegration bei Schulabsentismus
Fachliche Voranfrage möglich
auch vor abschließender Hilfeplanung
Könnte unser Setting nach einem KJPP-Aufenthalt passen?
Eine Anschlussperspektive kann insbesondere sinnvoll sein, wenn …
- nach Abschluss der akutpsychiatrischen Behandlung weiterhin ein erhöhter pädagogischer, therapeutischer oder schulischer Unterstützungsbedarf besteht,
- eine unmittelbare Rückkehr in das bisherige familiäre oder soziale Umfeld noch nicht ausreichend tragfähig erscheint,
- psychische Belastungen mit Schwierigkeiten in Alltag, Beziehungsgestaltung oder schulischer Entwicklung verbunden sind,
- nach Schulangst, Fehlzeiten oder Schulabsentismus zunächst wieder eine tragfähige schulische Perspektive entwickelt werden muss,
- ein verbindlicher und längerfristiger Lebens- und Entwicklungsrahmen benötigt wird.
Voraussetzung für eine Aufnahme
Die akute kinder- und jugendpsychiatrische Behandlungsbedürftigkeit muss abgeschlossen sein.
Der weitere Unterstützungsbedarf muss grundsätzlich innerhalb des Rahmens einer offenen stationären Jugendhilfe begleitet werden können.
Dabei ist eine erste fachliche Voranfrage auch möglich, wenn die weitere Hilfeplanung noch nicht abgeschlossen ist.
Stationäre Jugendhilfe nach KJPP: der Übergang
01 · KJPP
Behandlung
Diagnostik
Stabilisierung
02 · Fachliche Voranfrage
Passt unser Setting grundsätzlich?
03 · Jugendamt
Hilfeplanung
Hilfeform
Kostenübernahme
04 · Weiße Villa Harz
Pädagogik
Therapie
Schule
05 · Weiterentwicklung
Stabilisierung
Teilhabe
Schulperspektive
Verselbstständigung
Ziel ist ein möglichst gut vorbereiteter Übergang, bei dem relevante Erkenntnisse aus Behandlung und bisherigem Hilfeverlauf für die weitere Entwicklung genutzt werden können.
Ein Lebens- und Entwicklungsrahmen statt einzelner Maßnahmen
Unser Ansatz verbindet drei Bereiche, die sich bei vielen Jugendlichen nach einer kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung gegenseitig beeinflussen.
PÄDAGOGIK
Alltag wieder tragfähig gestalten
Verlässliche Beziehungen, Tagesstruktur, soziale Entwicklung, Verselbstständigung und individuelle Hilfeplanung.
THERAPIE & DIAGNOSTIK
Psychische Entwicklung weiter begleiten
Therapeutische Begleitung, psychologische Diagnostik sowie die Zusammenarbeit mit medizinischen und psychiatrischen Fachstellen.
SCHULE
Schulische Perspektiven neu entwickeln
Individuelle Förderung und schrittweise Reintegration – insbesondere bei Schulabsentismus oder noch nicht tragfähiger Regelschulperspektive.
Wenn nach der KJPP die Schule noch nicht wieder funktioniert
Psychische Belastungen, längere Behandlungsverläufe und Schulabsentismus können dazu führen, dass eine unmittelbare Rückkehr in den regulären Schulalltag noch nicht möglich ist.
Mit unserer Reintegrativen Einrichtungsbeschulung 9xKlug kann ein geschützter schulischer Rahmen zur Verfügung stehen, in dem Lernen schrittweise wieder aufgebaut und eine tragfähige weitere Schulperspektive entwickelt werden kann.
- Lernen wieder ermöglichen
- Belastbarkeit schrittweise entwickeln
- Reintegration vorbereiten
FÜR KJPP · SOZIALDIENST · ENTLASSMANAGEMENT
Sie planen die Entlassung eines Jugendlichen?
Sie müssen noch keine vollständige Platzanfrage vorbereitet haben.
Wenn sich während der Entlassungsplanung die Frage stellt, ob unser Setting grundsätzlich als stationäre Anschlussperspektive geeignet sein könnte, kann zunächst eine fachliche Voranfrage erfolgen.
Für eine erste Einschätzung hilfreich
Alter
Behandlungsanlass
Diagnostische Einschätzungen
Aktuelle Stabilität
Medikation
Schulische Situation
Bisherige Jugendhilfe
Familiäre Situation
Besondere Risikofaktoren
Entlassungsplanung
Zuständiges Jugendamt
Nicht sämtliche Informationen müssen beim ersten Kontakt bereits vollständig vorliegen.
Lieber direkt fachlich abstimmen?
Simone Richter
Allgemeine Anfragen und Platzanfragen
Telefon: 03943 – 905211
Montag bis Freitag · 08:00–16:00 Uhr
So funktioniert eine fachliche Voranfrage
01 · Anfrage
Kurze Kontaktaufnahme durch KJPP, Sozialdienst, Entlassmanagement oder Jugendamt.
02 · Erste Einschätzung
Wir prüfen, ob Hilfebedarf und Rahmenbedingungen grundsätzlich zu unserem Angebot passen.
03 · Fachlicher Austausch
Bei weitergehendem Interesse stimmen wir relevante Informationen zum Behandlungs- und Hilfeverlauf ab.
04 · Weitere Hilfeplanung
Bei einer realistischen Anschlussperspektive erfolgt die weitere Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt und den beteiligten Stellen.
Eine Voranfrage stellt noch keine Aufnahmezusage dar. Sie dient zunächst der fachlichen Einschätzung einer möglichen Passung.
Wann unser Setting nicht der richtige Rahmen ist
Eine stationäre Jugendhilfe kann eine notwendige akutpsychiatrische oder medizinische Behandlung nicht ersetzen.
Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, einer weiterhin bestehenden akutpsychiatrischen Behandlungsbedürftigkeit oder anderen Situationen, die einen gesicherten klinischen Behandlungsrahmen erfordern, ist eine unmittelbare Aufnahme nicht möglich.
Ob weitere einrichtungsspezifische Aufnahmevoraussetzungen oder Ausschlusskriterien vorliegen, prüfen wir im Rahmen der individuellen Anfrage.
Weitere Informationen zu Zielgruppe und Aufnahmevoraussetzungen
KJPP, Jugendamt und Jugendhilfe gemeinsam denken
Kinder- und Jugendpsychiatrie und stationäre Jugendhilfe erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Für eine tragfähige Anschlussperspektive ist deshalb die Zusammenarbeit der beteiligten Systeme besonders wichtig.
Bei einer möglichen Aufnahme können – im Rahmen der erforderlichen Einwilligungen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen – relevante Informationen aus dem bisherigen Behandlungs- und Hilfeverlauf in die weitere Planung einbezogen werden.
Junger Mensch & Familie
Gemeinsame Perspektive im Mittelpunkt
KJPP
Behandlung & Stabilisierung
Psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung, Diagnostik und fachliche Einschätzung für den weiteren Verlauf.
Jugendamt
Hilfeplanung & Verantwortung
Klärung des individuellen Hilfebedarfs, der geeigneten Hilfeform und der weiteren Hilfeplanung.
Weiße Villa Harz
Alltag & Entwicklung
Pädagogischer Lebensrahmen, therapeutische Begleitung, schulische Perspektive und langfristige Entwicklungsplanung.
Ziel ist kein bloßer Wechsel zwischen zwei Systemen, sondern ein möglichst abgestimmter Übergang in eine tragfähige weitere Hilfe.
Bundesweite Anfragen – Zuhause im Harz
Die Weiße Villa Harz befindet sich in Wernigerode in Sachsen-Anhalt. Anfragen zur stationären Jugendhilfe nach KJPP sind aus dem gesamten Bundesgebiet möglich. Wir arbeiten mit Jugendämtern aus unterschiedlichen Bundesländern zusammen und nehmen daher auch überregionale Anfragen aus Kinder- und Jugendpsychiatrien entgegen.
Die Entfernung zur behandelnden Klinik ist für eine erste fachliche Einschätzung nicht entscheidend. Maßgeblich ist zunächst, ob der individuelle Unterstützungsbedarf zum jeweiligen Angebot passt.
- Standort Wernigerode
- bundesweite Anfragen möglich
- Zusammenarbeit mit Jugendämtern deutschlandweit
Sie suchen für einen jungen Menschen eine tragfähige Perspektive nach der KJPP?
Wir klären gerne zunächst fachlich, ob unser stationäres Angebot grundsätzlich zum Unterstützungsbedarf des jungen Menschen passen könnte.
Direkter Kontakt
Simone Richter
Allgemeine Anfragen und Platzanfragen
Telefon
03943 – 905211
E-Mail
s.richter@weisse-villa-harz.de
Montag bis Freitag
08:00–16:00 Uhr
Häufige Fragen zur stationären Jugendhilfe nach KJPP
Kann eine KJPP direkt Kontakt zur Weißen Villa Harz aufnehmen?
Ja. Fachkräfte aus KJPP, Sozialdienst oder Entlassmanagement können sich bereits während der Entlassungsplanung für eine erste fachliche Einschätzung an uns wenden.
Ist eine Aufnahme direkt nach einer stationären KJPP-Behandlung möglich?
Grundsätzlich kann eine stationäre Jugendhilfe im Anschluss infrage kommen, sofern keine akutpsychiatrische Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht und unser Setting zum individuellen Unterstützungsbedarf passt.
Ist eine Aufnahme nach § 35a SGB VIII möglich?
Ja. Unser Angebot umfasst auch Hilfen nach § 35a SGB VIII. Die konkrete Hilfeform wird im Rahmen der Hilfeplanung mit dem zuständigen Jugendamt geklärt.
Können Jugendliche mit Schulabsentismus aufgenommen werden?
Schulangst, erhebliche Fehlzeiten und länger bestehender Schulabsentismus können Teil des individuellen Unterstützungsbedarfs sein. Mit 9xKlug besteht zusätzlich ein reintegrativer schulischer Rahmen.
Kann eine Anfrage erfolgen, obwohl die Hilfeplanung noch nicht abgeschlossen ist?
Ja. Eine erste fachliche Voranfrage kann bereits vorher sinnvoll sein. Für eine tatsächliche Aufnahme wird die weitere Hilfeplanung mit dem zuständigen Jugendamt abgestimmt.
Sind bundesweite Aufnahmen möglich?
Ja. Anfragen können aus dem gesamten Bundesgebiet gestellt werden.



