Stationäre Jugendhilfe nach KJPP-Behandlung

Auf einen Blick

Könnte unser Setting nach einem KJPP-Aufenthalt passen?

  • nach Abschluss der akutpsychiatrischen Behandlung weiterhin ein erhöhter pädagogischer, therapeutischer oder schulischer Unterstützungsbedarf besteht,
  • eine unmittelbare Rückkehr in das bisherige familiäre oder soziale Umfeld noch nicht ausreichend tragfähig erscheint,
  • psychische Belastungen mit Schwierigkeiten in Alltag, Beziehungsgestaltung oder schulischer Entwicklung verbunden sind,
  • nach Schulangst, Fehlzeiten oder Schulabsentismus zunächst wieder eine tragfähige schulische Perspektive entwickelt werden muss,
  • ein verbindlicher und längerfristiger Lebens- und Entwicklungsrahmen benötigt wird.

Die akute kinder- und jugendpsychiatrische Behandlungsbedürftigkeit muss abgeschlossen sein.

Der weitere Unterstützungsbedarf muss grundsätzlich innerhalb des Rahmens einer offenen stationären Jugendhilfe begleitet werden können.

Dabei ist eine erste fachliche Voranfrage auch möglich, wenn die weitere Hilfeplanung noch nicht abgeschlossen ist.

Stationäre Jugendhilfe nach KJPP: der Übergang

Ein Lebens- und Entwicklungsrahmen statt einzelner Maßnahmen

Wenn nach der KJPP die Schule noch nicht wieder funktioniert

  • Lernen wieder ermöglichen
  • Belastbarkeit schrittweise entwickeln
  • Reintegration vorbereiten
Schulraum für Jugendliche in der stationären Jugendhilfe nach KJPP

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So funktioniert eine fachliche Voranfrage

Wann unser Setting nicht der richtige Rahmen ist

Weitere Informationen zu Zielgruppe und Aufnahmevoraussetzungen

KJPP, Jugendamt und Jugendhilfe gemeinsam denken

Bundesweite Anfragen – Zuhause im Harz

  • Standort Wernigerode
  • bundesweite Anfragen möglich
  • Zusammenarbeit mit Jugendämtern deutschlandweit
Weiße Villa Harz in Wernigerode – stationäre Jugendhilfe

Sie suchen für einen jungen Menschen eine tragfähige Perspektive nach der KJPP?

Direkter Kontakt

Simone Richter
Allgemeine Anfragen und Platzanfragen

Telefon
 03943 – 905211

E-Mail
s.richter@weisse-villa-harz.de

Montag bis Freitag
08:00–16:00 Uhr

Häufige Fragen zur stationären Jugendhilfe nach KJPP

Kann eine KJPP direkt Kontakt zur Weißen Villa Harz aufnehmen?
Ist eine Aufnahme direkt nach einer stationären KJPP-Behandlung möglich?
Ist eine Aufnahme nach § 35a SGB VIII möglich?
Können Jugendliche mit Schulabsentismus aufgenommen werden?
Kann eine Anfrage erfolgen, obwohl die Hilfeplanung noch nicht abgeschlossen ist?
Sind bundesweite Aufnahmen möglich?

Weitere Fachinformationen